AGB

Allgemeine Buchungsbedingungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Appartement bestellt (Buchung) und zugesagt (Bestätigung) worden ist. Für die Bestätigung ist sowohl die mündliche als auch die schriftliche Form bindend.

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrags verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.

4. Stornierung: Stornierungen sind nur in schriftlicher Form gültig. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen bei Übernachtungen in einer Ferienwohnung 10 %. Dem Gast bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass dem Gastgeber keine oder eine wesentlich niedrigere Entschädigung als die o.g. Stornopauschale entstanden ist.

5. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

6. Bis zur anderweitigen Vermietung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.

7. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

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Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission - https://ec.europa.eu/consumers/odr/